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   OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10   

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https://dejure.org/2010,6072
OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10 (https://dejure.org/2010,6072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.04.2010 - 8 PA 27/10 (https://dejure.org/2010,6072)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. April 2010 - 8 PA 27/10 (https://dejure.org/2010,6072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 Abs. 1 GG; § ... 54 Nr. 1 AufenthG; § 55 Abs. 1 AufenthG; § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG; § 55 Abs. 3 AufenthG; § 56 AufenthG; § 60 Abs. 2 AufenthG; § 60 Abs. 7 AufenthG; § 60a AufenthG; § 1618a BGB; Art. 8 EMRK; § 166 VwGO; § 114 ZPO
    Ausweisung eines Ausländers wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund mehrerer Vorsatztaten und der Gefahr zukünftiger Straftaten; Ausweisungshindernis aufgrund einer familiären Beistandsgemeinschaft eines straffälligen Ausländers; Versagung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 55 Abs. 1, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 55 Abs. 3, GG Art. 6, EMRK Art. 8, BGB § 1618a
    Ausweisung, Ermessensausweisung, Wiederholungsgefahr, Vertrauensschutz, Ermessen, Duldung, Schutz von Ehe und Familie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Ausländers wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund mehrerer Vorsatztaten und der Gefahr zukünftiger Straftaten; Ausweisungshindernis aufgrund einer familiären Beistandsgemeinschaft eines straffälligen Ausländers; Versagung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausweisung eines Ausländers wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aufgrund mehrerer Vorsatztaten und der Gefahr zukünftiger Straftaten; Ausweisungshindernis aufgrund einer familiären Beistandsgemeinschaft eines straffälligen Ausländers; Versagung ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden, ist nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen vielmehr das Recht der Vertragsstaaten (EGMR, Urt. v. 16.9.2004, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043, 1044).

    Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Familien- und Privatlebens lässt sich angesichts dieser Regelungskompetenz der Vertragsstaaten nicht schon allein mit dem Argument bejahen, ein Ausländer halte sich bereits seit geraumer Zeit im Vertragsstaat auf und wolle dort sein Leben führen (EGMR, Urt. v. 7.10.2004, a.a.O., das eine Familie betraf, die seit 14 Jahren ihren Aufenthalt im Bundesgebiet hatte).

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Art. 8 EMRK wirkt demnach - nicht anders als Art. 6 Abs. 1 GG - auf die Auslegung und Anwendung der nationalen ausländerrechtlichen Regelungen ein, begründet aber nicht unmittelbar ein Recht, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten und nicht ausgewiesen zu werden (vgl. EGMR, Urt. v. 16.6.2005 - 60654/00 -, InfAuslR 2005, 349; EGMR, Urt. v. 16.9.2004 - 11103/03 -, NVwZ 2005, 1046, 1047).

    Über die Einreise, den Aufenthalt und die Abschiebung fremder Staatsangehöriger zu entscheiden, ist nach allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen vielmehr das Recht der Vertragsstaaten (EGMR, Urt. v. 16.9.2004, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 7.10.2004 - 33743/03 -, NVwZ 2005, 1043, 1044).

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 8 ME 217/09

    Vorläufiger Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, familiäre

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 896; Senatsbeschl. v. 6.1.2010 - 8 ME 217/09 -).

    Unter Berücksichtigung der durch § 1618a BGB getroffenen Wertung, wonach mehrere Kinder den Eltern gegenüber grundsätzlich in gleichem Umfang und ohne Rangfolge Beistand und Rücksicht schuldig sind, dürfte das maßgebliche Schutzziel des Art. 6 Abs. 1 GG, bei entsprechendem Bedarf überhaupt eine familiäre Betreuung zu ermöglichen (vgl. Senatsbeschl. v. 6.1.2010 - 8 ME 217/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.2.2004 - 11 S 1131/03 -, juris, Rn. 8 m.w.N.), daher auch bei einer Ausweisung des Klägers nicht gefährdet sein.

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Ungeachtet der Frage, ob dieses Vorbringen hinreichend substantiiert und glaubhaft ist, macht der Kläger hiermit ein ausschließlich zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot geltend, hinsichtlich dessen Vorliegen die Beklagte und der Senat nach § 42 AsylVfG an die insoweit negativen Feststellungen in den bestandskräftigen Bescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vom 24. April 2002 und 2. Juni 2003 gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 195) und auch im Ausweisungsverfahren zu einer eigenen Prüfung weder berechtigt noch verpflichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.1.2005 - 18 B 1260/04 -, juris Rn. 30; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 1463).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 18 B 1260/04

    Ausweisung Beurteilungszeitpunkt Bestandskraft Bindungswirkung Bundesamt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Ungeachtet der Frage, ob dieses Vorbringen hinreichend substantiiert und glaubhaft ist, macht der Kläger hiermit ein ausschließlich zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot geltend, hinsichtlich dessen Vorliegen die Beklagte und der Senat nach § 42 AsylVfG an die insoweit negativen Feststellungen in den bestandskräftigen Bescheiden des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (jetzt Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vom 24. April 2002 und 2. Juni 2003 gebunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192, 195) und auch im Ausweisungsverfahren zu einer eigenen Prüfung weder berechtigt noch verpflichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.1.2005 - 18 B 1260/04 -, juris Rn. 30; GK-AufenthG, a.a.O., Rn. 1463).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Denn sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen betreffen Vorsatztaten, die grundsätzlich nicht als geringfügiger Rechtsverstoß angesehen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.; GK-AufenthG, Stand: Februar 2010, § 55 Rn. 516).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Art. 8 EMRK wirkt demnach - nicht anders als Art. 6 Abs. 1 GG - auf die Auslegung und Anwendung der nationalen ausländerrechtlichen Regelungen ein, begründet aber nicht unmittelbar ein Recht, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten und nicht ausgewiesen zu werden (vgl. EGMR, Urt. v. 16.6.2005 - 60654/00 -, InfAuslR 2005, 349; EGMR, Urt. v. 16.9.2004 - 11103/03 -, NVwZ 2005, 1046, 1047).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Die Ausweisungsverfügung der Beklagten vom 27. April 2009 ist nach der im Prozesskostenhilfeverfahren nur gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362) voraussichtlich rechtmäßig.
  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Kann der Beistand nur in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895, 896; Senatsbeschl. v. 6.1.2010 - 8 ME 217/09 -).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.04.2010 - 8 PA 27/10
    Insoweit steht den Konventionsstaaten jedoch ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1997 - 1 C 18.96 -, NVwZ 1998, 189; BVerwG, Urt. v. 18.6.1996 -1 C 17.95 -, BVerwGE 101, 265, 272).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

  • BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95

    Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2004 - 11 S 1131/03

    Betreuungsbedarf eines Familienmitgliedes eines abzuschiebenden Ausländers als

  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 12 UE 289/93

    Gefahrenprognose bei einer Ausweisung aufgrund AuslG 1990 §§ 45 Abs 1, 46;

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

    Diese Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - BVerwG 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Rn. 7 (jeweils zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.)).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 LB 160/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Berufung; Bleibeinteresse; familiäre

    Diese Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - BVerwG 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Rn. 7 (jeweils zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.)).
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 2 LB 177/10

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Ausländers im Falle des Verstoßes gegen

    Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - BVerwG 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Langtext Rdnr. 7; Beschl. v. 21.6.2007 - 13 ME 55/07 -, InfAuslR 2007, 379 = juris Langtext Rdnr. 5 ff.).

    Denn ohne diese Aussetzung hätte der Kläger sogar den Tatbestand der Ausweisung im Regelfall nach § 54 Nr. 1 AufenthG verwirklicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, a. a. O.).

    Das Verhalten des Klägers rechtfertigt grundsätzlich eine Ausweisung unter general- und spezialpräventiven Gesichtspunkten, insbesondere indiziert der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG die von § 55 Abs. 1 AufenthG geforderte Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch den weiteren Aufenthalt des Klägers im Bundesgebiet (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Langtext Rdnr. 8; Hessischer VGH, Urt. v. 8.5.1995 - 12 UE 289/93 -, juris Langtext Rdnr. 26; Discher, in: GK-AufenthG, a. a. O., § 55 Rdnr. 55 f. und 456 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Danach wiegt ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Abs. 1 schwer, wenn der Ausländer einen nicht nur vereinzelten oder geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften begangen hat, die im Bundesgebiet als vorsätzliche schwere Straftat anzusehen ist.Diese Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 10 C 17.1434 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1. April 2010 - 8 PA 27/10 -, juris Rn. 7; jeweils zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 13 LB 148/22

    Aktualität des Ausweisungsinteresses; Ausweisung; Berufung; Dauer des Einreise-

    § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - BVerwG 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f. - juris Rn. 19 f.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 -, juris Rn. 6; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Rn. 7 (jeweils zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.)).
  • OVG Hamburg, 18.06.2010 - 3 Bs 2/10

    Arten der Aufenthaltszwecke nach AufenthG 2004 § 104a Abs 1; Schädlichkeit

    Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, also andererseits immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (BVerwG, Urt. v. 24.9.1996, BVerwGE 102, 63 ff. zur Vorgängervorschrift des § 46 Nr. 2 AuslG 1990; zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.4.2010, 8 PA 27/10, juris, und OVG Magdeburg, Beschl. v. 22.6.2009, 2 M 86/09, juris).
  • VG Minden, 23.01.2015 - 10 L 1013/14

    Unzulässigkeit eines Asylverfahrens in Deutschland im Falle der Zuständigkeit der

    vgl. zu entsprechenden Fällen etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1. April 2010 - 8 PA 27/10 - (Rdnr. 12 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 8 PA 265/10

    Aufenthaltserlaubnis; Integration; Kleinkind; Vorbehaltserklärung; faktische

    Ob der Ausländer ein Privatleben faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat führen kann, hängt zum einen von seiner Integration in Deutschland und zum anderen von der Möglichkeit zur (Re-)Integration in seinem Heimatland ab (vgl. Senatsbeschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2011 - 8 LA 255/10

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch die Ausländerbehörde für die

    Die Vorschrift des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG ist dahin zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, er hingegen immer beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig, oder geringfügig, aber nicht vereinzelt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63, 66 f.; Senatsbeschl. v. 1.4.2010 - 8 PA 27/10 -, juris Rn. 7).
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